Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.06.1992

Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2336
BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91 (https://dejure.org/1992,2336)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1992 - XII ZR 131/91 (https://dejure.org/1992,2336)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - XII ZR 131/91 (https://dejure.org/1992,2336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsunterhalt - Berufsausbildung - Studium - Sachzusammenhang - Speditionskaufmann - Rechtswissenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610
    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt für ein Hochschulstudium

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1090
  • FamRZ 1992, 1407
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91
    a) Nach den Grundsätzen, die der Senat für die Fälle Abitur-Lehre-Studium in BGHZ 107, 376 aufgestellt hat, umfaßt der Unterhalt eines Kindes, das nach Erlangung der Hochschulreife zunächst eine praktische Ausbildung durchlaufen hat, dann auch die Kosten eines Hochschulstudiums, wenn dieses mit den vorangegangenen Ausbildungsabschnitten in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang steht und die Finanzierung des Ausbildungsganges den Eltern wirtschaftlich zumutbar ist.

    Ist - wie hier - ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Lehre und Studium im Sinne der durch das Urteil BGHZ 107, 376 begründeten Senatsrechtsprechung zu verneinen, kann es sich schlechthin auch nicht um bloße Weiterbildung handeln.

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91
    Haben Eltern ihrem Kind eine angemessene Berufsausbildung gewährt, sind sie im allgemeinen nicht verpflichtet, die Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen (BGHZ 69, 190 und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 174/90 - NJW 1992, 501).

    In der Grundsatzentscheidung BGHZ 69, 190, 194 f ist zwar auf die Schwierigkeit hingewiesen worden, eine Weiterbildung von anderen Ausbildungen abzugrenzen, aber auch dargelegt worden, daß ehestens dann von einer Finanzierungspflicht der Eltern ausgegangen werden kann, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als bloße Weiterbildung anzusehen ist (vgl. auch Soergel/Häberle BGB 12. Aufl. § 1610 Rdn. 22).

  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 111/89

    Lehre, Besuch der Fachoberschule und Studium als einheitliche Berufsausbildung

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91
    Sie bezieht sich hierbei auf das Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 (XII ZR 111/89 - FamRZ 1991, 320); dort sei unter der Voraussetzung eines vorgefaßten Planes die Einheitlichkeit eines Ausbildungsganges vom Bürokaufmann zu dem in einer Fachhochschule erworbenen Diplom eines Sozialarbeiters bejaht worden.
  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 174/90

    Keine angemessene Vorbildung zum Beruf bei zweijährigem Wehrdienst eines

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91
    Haben Eltern ihrem Kind eine angemessene Berufsausbildung gewährt, sind sie im allgemeinen nicht verpflichtet, die Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen (BGHZ 69, 190 und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 174/90 - NJW 1992, 501).
  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 163/90

    Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt; Aufnahme eines Medizinstudiums

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91
    Der Senat hat in seinem späteren Urteil vom 12. Juni 1991 (XII ZR 163/90 - FamRZ 1991, 1044) zudem klargestellt, daß ein Kind, das von vornherein die Ausbildung zu zwei verschiedenen Berufen anstrebt, nicht schon deswegen Unterhalt gemäß § 1610 Abs. 2 BGB für beide Ausbildungen verlangen kann.
  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 506/80

    Anspruch eines Kindes gegen die Eltern auf Finanzierung des Hochschulstudiums -

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91
    In der Rechtsprechung ist bisher nur eine Fehleinschätzung der Begabung eines Kindes durch die Eltern als rechtserheblich angesehen worden (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, 1115), während hier offenbar eine Fehleinschätzung durch das Kind selbst geltend gemacht werden soll.
  • OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 15 UF 57/91

    Kindesunterhalt - Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für Lehre und nachfolgendes

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91
    Die Beurteilung des Berufungsgerichts (Abdruck der Entscheidung in FamRZ 1991, 1472), daß die Beklagte ihrer aus § 1610 Abs. 2 BGB folgenden Verpflichtung schon dadurch nachgekommen ist, daß sie ihrem Sohn die Ausbildung zum Speditionskaufmann ermöglicht hat, hält den Angriffen der Revision stand.
  • OLG Hamburg, 04.11.1983 - 16 WF 78/83

    Minderjährige Kinder; Gesteigerte elterliche Unterhaltspflicht;

    Auszug aus BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91
    Eine Weiterbildung zielt grundsätzlich darauf ab, bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auszubauen und zu vertiefen, um dadurch bessere Aufstiegs- oder Erwerbschancen zu erlangen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1984, 924, 925 für das Verhältnis einer Banklehre zum Studium der Betriebswirtschaft).
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93

    Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule

    Dabei hat der Senat allerdings wegen des aus § 1610 Abs. 2 BGB abzuleitenden Merkmals der Einheitlichkeit des Ausbildungsganges daran festgehalten, daß die einzelnen Ausbildungsabschnitte in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und die praktische Ausbildung und das Studium sich jedenfalls sinnvoll ergänzen müssen (BGHZ 107 aaO. 382; Senatsurteile vom 27. September 1989 - IVb ZR 83/88 - BGHR BGB § 1610 Abs. 2 Studium 3 = FamRZ 1990, 149; vom 12. Juni 1991 - XII ZR 163/90 = FamRZ 1991, 1044, 1045; vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 174/90 - BGHR aaO. Studium 5 = FamRZ 1992, 170; vom 12. Mai 1993 - XII ZR 18/92 - BGHR aaO. Angemessenheit 1 = FamRZ 1993, 1057 und vom 20. Mai 1992 - XII ZR 131/91 - BGHR aaO. Studium 6 = FamRZ 1992, 1407).
  • BGH, 12.05.1993 - XII ZR 18/92

    Kein Zusammenhang zwischen Lehre zum Industriekaufmann und Studium des

    In dieser ist etwa eine Ausbildung zum Bankkaufmann wegen der vielfältigen Berührungspunkte mit dem Studium und der späteren Berufsausübung eines Juristen als sinnvolle Vorbereitung auf das Studium der Rechtswissenschaft beurteilt worden (Senatsurteil vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 174/90 = BGHR BGB § 1610 Abs. 2 Studium 5 = FamRZ 1992, 170), während ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen der Ausbildung zum Speditionskaufmann und dem Jurastudium verneint worden ist (Senatsurteil vom 20. Mai 1992 - XII ZR 131/91 = BGHR aaO Studium 6 = FamRZ 1992, 1407).
  • OLG Koblenz, 28.02.2000 - 13 UF 566/99

    Umfang des Ausbildungsunterhalts; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen

    Erwirbt das Kind hingegen erst nach dem Abschluss einer Lehre durch weiteren Schulbesuch die (Fach-) Hochschulreife und nimmt dann ein Studium auf, so wird die Einheitlichkeit der Ausbildung für den Ausbildungsgang "Haupt- (Real-) Schule, Lehre, Fachoberschule, Fachhochschulreife" in der Regel zu verneinen sein, weil die Eltern nach Abschluss eines Lehrberufs in diesem Fall nicht mit der Aufnahme eines Studiums rechnen müssen, wie dies bei Erlangung der Hochschulreife nach normalem Durchlaufen des Gymnasiums der Fall ist (vgl. wendl/Staudigl, a.a.O.; BGH FamRZ 81, 346; BGH FamRZ 92, 1407).
  • VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13

    Elternunabhängige Studienförderung - Unterhaltsanspruch für Masterstudiengang

    Auf die vorliegende Bachelor-Master- Konstellation ist die ständige Rechtsprechung zu den sog. Abitur-Lehre-Studium- fällen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - IVb ZR 51/88 -, juris; BGH, Urteil vom 20. Mai 1992 -XII ZR 131/91 -, juris, Rn.8) zu übertragen.
  • OLG Nürnberg, 22.06.2023 - 10 UF 1043/22

    Ausbildungsunterhalt des volljährigen Kindes - enger sachlicher Zusammenhang

    Ein derartiger Zusammenhang wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs demgegenüber vorwiegend dann verneint, wenn der erlernte Beruf und das Studium aus unterschiedlichen Berufssparten ohne entsprechende Berührungspunkte stammen, so etwa im Falle einer kaufmännischen Lehre und einem Medizinstudium (BGH FamRZ 1991, 1044) bzw. einem Maschinenbau-Studium (BGH NJW 1993, 2238), oder einer Ausbildung zum Speditionskaufmann und einem anschließenden Jurastudium (BGH NJW-RR 1992, 1090).
  • OLG Schleswig, 14.04.2000 - 10 UF 146/99

    Ausbildungsunterhalt für fachliche Ergänzung einer Fotografenausbildung

    Ein solcher ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 1989, 853; FamRZ 1991, 1044; 1992, 170; 1992, 1407; 1993, 1057) nur dann gegeben, wenn ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang vorhanden ist, d.h. hier zwischen Fotografenausbildung und dem von der Klägerin betriebenen Studium der Philosophie, Geschichte und auch Kunstgeschichte bestünde.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.1994 - 10 L 313/92

    Voraussetzungen; Ausbildungsförderung; Unterhaltspflicht; Eltern; Finanzierung;

    Der BGH hat auch den engen sachlichen Zusammenhang zwischen vorausgegangener Banklehre und einem Studium: der Rechtswissenschaften bejaht (vgl. BGH, Urteil v. 23.10.1991, a.a.O., S. 502; Vorinstanz OLG Hamm, Urteil v. 8.8.1990 - 6 UF 131/90 -, FamRZ 1991, 477, 478); er hat allerdings einen solchen zwischen einer Lehre zum Speditionskaufmann und einem Studium der Rechtswissenschaften verneint (BGH, Urteil v. 20.5.1992 - XII ZR 131/91 -, FamRZ 1992, 1407, 1408; Vorinstanz OLG Stuttgart, Urteil v. 29.5.1991- 15 UF 57/91 -, FamRZ 1991, 1472, 1473).
  • AG Obernburg, 29.12.2008 - 1 F 669/08

    Ausbildungsunterhalt: Dolmetscherausbildung im Anschluss an die Ausbildung zur

    Aus der Formulierung "Vorbildung für einen Beruf" folgt, dass die Kosten für eine zweite Ausbildung vom Unterhaltsanspruch nicht umfasst sind (BGH FamRZ 1992, 1407).
  • AG Weilburg, 13.06.1997 - 24 F 821/96

    Anspruch auf Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über Unterhaltszahlungen;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1992 - VI ZB 15/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1844
BGH, 30.06.1992 - VI ZB 15/92 (https://dejure.org/1992,1844)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1992 - VI ZB 15/92 (https://dejure.org/1992,1844)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1992 - VI ZB 15/92 (https://dejure.org/1992,1844)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1844) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsprüfung - Postulationsfähigkeit des Anwalts - Zulassung beim Berufungsgericht - Zulassungsurkunde

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 78; ZPO § 519 b
    Überprüfung der Postulationsfähigkeit des Berufungsanwalts L

  • rechtsportal.de

    ZPO § 78, § 519 b
    Postulationsfähigkeit vor Berufungsgericht mit Aushändigung der Zulassungsurkunde

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2706
  • MDR 1992, 1179
  • FamRZ 1992, 1407 (Ls.)
  • VersR 1993, 72
  • BB 1992, 1674
  • AnwBl 1993, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1988 - XI ZB 3/88

    Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - VI ZB 15/92
    Zwar können solche neuen Tatsachen nach § 570 ZPO auch im Rahmen der sofortigen Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO berücksichtigt werden (BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1958 - VIII ZB 15/58 - VersR 1959, 236; vom 10. Dezember 1969 - VIII ZB 43/69 - VersR 1970, 184 und vom 15. November 1988 - XI ZB 3/88 - VersR 1989, 167).
  • BGH, 10.12.1969 - VIII ZB 43/69

    Beschwerde - Rechtzeitigkeit der Berufung - Berufungsbegründung - Beglaubigung -

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - VI ZB 15/92
    Zwar können solche neuen Tatsachen nach § 570 ZPO auch im Rahmen der sofortigen Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO berücksichtigt werden (BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1958 - VIII ZB 15/58 - VersR 1959, 236; vom 10. Dezember 1969 - VIII ZB 43/69 - VersR 1970, 184 und vom 15. November 1988 - XI ZB 3/88 - VersR 1989, 167).
  • BGH, 16.12.1958 - VIII ZB 15/58
    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - VI ZB 15/92
    Zwar können solche neuen Tatsachen nach § 570 ZPO auch im Rahmen der sofortigen Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO berücksichtigt werden (BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1958 - VIII ZB 15/58 - VersR 1959, 236; vom 10. Dezember 1969 - VIII ZB 43/69 - VersR 1970, 184 und vom 15. November 1988 - XI ZB 3/88 - VersR 1989, 167).
  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 398/04

    Anforderungen an die Form der Berufungsschrift; Angabe der Anschrift des

    Die Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts bei einem Gericht ist Prozesshandlungsvoraussetzung (Zöller/Vollkommer, ZPO 25. Aufl. § 78 Rdn. 3) und muss im Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung gegeben sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1989 - IVa ZB 15/89, NJW 1990, 1305 und vom 30. Juni 1992 - VI ZB 15/92, NJW 1992, 2706).

    Wenn sich bei Prüfung der Zulässigkeit der Berufung nach § 522 Abs. 1 ZPO Zweifel an der Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts ergeben, hat das Berufungsgericht von Amts wegen entsprechende Feststellungen zu treffen (BGH, Beschluss vom 30. Juni 1992 - VI ZB 15/92, NJW 1992, 2706).

  • BGH, 26.04.2012 - VII ZB 83/10

    Berufungsbegründung: Postulationsfähigkeit des in Untervollmacht handelnden

    Richtig ist zwar, dass die Postulationsfähigkeit Prozesshandlungsvoraussetzung ist, die im Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung gegeben sein muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - VI ZB 15/92, NJW 1992, 2706 und vom 18. Oktober 1989 - IVa ZB 15/89, NJW 1990, 1305).
  • OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Prozessvergleichs als

    Die Vorschriften über den Anwaltszwang sind von Amts wegen zu beachten und unterliegen nicht dem Parteiverzicht oder Rügeverlust gemäß § 295 Abs. 1 ZPO (BGH NJW 1992, 2706 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 8 UF 30/05

    Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils an früheren

    Mit dieser Rechtsauffassung folgt der Senat dem BGH (NJW 2005, 3773 f; NJW 1992, 2706; NJW 1990, 1305; MDR 1985, 30), wonach die Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts bei einem Gericht Prozesshandlungsvoraussetzung ist und zum Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung gegeben sein muss (Zöller, a.a.O., Rdnr. 4; Wenzel in Münchener Kommentar, § 172 ZPO, Rdnr. 4).
  • OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 36/05

    combit/kompit.de

    im Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung, hier der Stellung der Berufungsanträge in der Senatsverhandlung, auftreten konnte (vgl. BGH NJW 1992, 2706; Zöller-Vollkommer, ZPO, 25.Aufl., Rn. 3 zu § 78 ZPO).
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 9/01

    Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle; Berücksichtigung der

    Wird er gleichwohl - wie hier zeitweise der Antragsteller - entgegen diesem Verbot tätig, so verstößt er - unbeschadet der im Interesse der rechtsuchenden Bevölkerung in § 32 Abs. 2 BRAO angeordneten Wirksamkeit solcher anwaltlichen Handlungen nach außen (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 30. Juni 1992 - VI ZB 15/92, NJW 1992, 2706) - gegen eine gesetzliche Pflicht, die zugleich Berufspflicht ist, mit den sich daraus ergebenden berufsrechtlichen Konsequenzen der §§ 74 f., 113 ff. BRAO (vgl. Henssler/ Prütting, BRAO § 32 Rdn. 8; Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl. 2000 § 32 Rdn. 1, 4; eingehend - auch mit Blick auf die historische Entwicklung - insbesondere Isele, BRAO § 32 Anm. 2 A. 2., B. 1., III. B. IV. B.).
  • LAG Berlin, 07.08.1995 - 9 Sa 67/95

    Postulationsfähigkeit: Verneinung

    Sie muß bereits im Zeitpunkt der Vornahme der Prozeßhandlung vorliegen (BGH NJW 1992, 2706).
  • OLG Oldenburg, 06.08.1996 - 5 U 122/96

    Erwerb der Postulationsfähigkeit durch einen Rechtsanwalt; Konstitutive Wirkung

    Ein Rechtsanwalt erwirbt die Postulationsfähigkeit durch die Aushändigung der Zulassungsurkunde (BGH NJW 1992, 2706).
  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 81/93

    Klage gegen Löschung aus der Liste zugelassener Rechtsanwälte beim Amtsgericht

    Die Eintragung in die Liste ist nicht konstitutiv, sondern hat lediglich Nachweisfunktion (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Juni 1992 - VI ZB 15/92, AnwBl. 1993, 38 zu § 31 BRAO).
  • BGH, 29.02.1996 - VII ZB 34/95

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nachträglicher

    Ein Rechtsanwalt erwirbt die nach § 78 ZPO erforderliche Postulationsfähigkeit beim Oberlandesgericht erst durch die Aushändigung der Zulassungsurkunde (BGH, Beschluß vom 30. Juni 1992, VI ZB 15/92 = NJW 1992, 2706).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht